Einmalige Befreiung von der OGTS

Sollte Ihr Kind einmal aus einem wichtigen Grund die OGTS vor 16:00 Uhr verlassen müssen oder nicht besuchen können, braucht Ihr Kind eine von der Schulleitung genehmigte Befreiung.

Bitte geben Sie Ihrem Kind mindestens einen Tag vorher einen schriftlichen Antrag für das Sekretariat mit, der dann von der Schulleitung genehmigt werden kann und an das OGTS-Team weitergeleitet wird.

Den Vordruck für eine einmalige Befreiung von der OGTS finden Sie hier.

Wenn Ihr Kind den Unterricht am Vormittag nicht besucht, wird das Team der OGTS vom Sekretariat informiert. Eine gesonderte Benachrichtigung ist nicht erforderlich.